Die uneinheitliche Rechtsprechung in Sachen Sportwetten setzt sich auch nach der Entscheidung des BVerfG (Urt. v. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01) weiter fort. Aktuelles Beispiel dafür ist die strafrechtliche Entscheidung des AG Essen: AG Essen (Beschluss v. 26.06.2006 - Az.: 56 Ds 75 Js 362/04 - 41/05): Leitsätze: Da die Zulässigkeit von Sportwetten rechtlich umstritten ist, liegt ein unvermeidbarer Verbotsirrtum vor, so dass der Täter straffrei ausgeht."