Das Oberlandesgericht (OLG) München hat mit Urteil vom 26. September 2006 die Straflosigkeit der Vermittlung von Sportwetten bestätigt (Az. 5 St RR 115/05). Eine Strafbarkeit wegen unerlaubten Glücksspiels (§ 284 StGB) sei sowohl aus europarechtlichen wie auch aus verfassungsrechtlichen Gründen ausgeschlossen. Dieses Revisionsurteil, mit dem ein Freispruch durch das Amtsgericht Landshut letztinstanzlich bestätigt wurde, hat erhebliche Auswirkungen auf die Rechtslage in Bayern.