Am Donnerstag, den 02. Oktober 2008, 10.00 Uhr verhandelt die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart im Gerichtsgebäude in Stuttgart, Augustenstraße 5, Sitzungssaal 2, über zehn Klagen wegen Untersagung der Vermittlung von Sportwetten. Das Verwaltungsgericht wird dabei voraussichtlich über die Frage entscheiden, ob die Vermittlung von Sportwetten auf der Grundlage einer „DDR-Gewerbeerlaubnis“ zulässig ist.