Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 20. Januar 2009 den Beginn der Veräußerungsphase bei der Spielbanken Sachsen-Anhalt GmbH beschlossen. Zugleich wurde das Innenministerium beauftragt, das Ausschreibungsverfahren durchzuführen. Die Veräußerung der Geschäftsanteile an der Spielbanken Sachsen-Anhalt GmbH soll auf der Grundlage des derzeit geltenden Spielbankgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in einem europaweiten Interessenbekundungs- mit anschließendem Bieterverhandlungsverfahren erfolgen.