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Ausschreibung zur Veräußerung der Geschäftsanteile an der Spielbanken Sachsen-Anhalt GmbH

Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 20. Januar 2009 den Beginn der Veräußerungsphase bei der Spielbanken Sachsen-Anhalt GmbH beschlossen. Zugleich wurde das Innenministerium beauftragt, das Ausschreibungsverfahren durchzuführen. Die Veräußerung der Geschäftsanteile an der Spielbanken Sachsen-Anhalt GmbH soll auf der Grundlage des derzeit geltenden Spielbankgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in einem europaweiten Interessenbekundungs- mit anschließendem Bieterverhandlungsverfahren erfolgen.

19. Februar 2009

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften im Land Sachsen-Anhalt

Die gesetzlichen Bestimmungen für die Regulierung von öffentlichen Glücksspielen sind nach Maßgabe der Gründe des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 (BVerfGE 115, 276 = NJW 2006, S. 1261 ff.) neu zu regeln. Im Hinblick auf einen in allen Ländern möglichst einheitlichen ordnungsrechtlichen Rahmen ist der noch zu ratifizierende Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV) erarbeitet worden, der die gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erfüllt.

8. Oktober 2007

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt weist Beschwerde eines privaten Sportwettanbieters wegen vermeintlicher Erlaubnisfreiheit der Vermittlung von Sportwetten eines DDR-Erlaubnisinhabers zurück

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat durch Beschluss vom 04.05.2006 (1 N 476/05) die Rechtsbeschwerde eines privaten Sportwettenanbieters zurückgewiesen, mit der dieser im Wege der einstweiligen Anordnung die Feststellung begehrte, keiner Erlaubnis für die Vermittlung von Sportwetten mit festen Gewinnquoten an einen in Berlin bzw. in Gibraltar lizenzierten Sportwettenveranstalter zu bedürfen.

26. Mai 2006

LVerfG Sachsen-Anhalt: Glücksspielgesetz verfassungsgemäß?

Das Landesverfassungsgericht (LGVerf) des Landes Sachsen-Anhalt hatte darüber zu entscheiden, ob das Glücksspielgesetz von Sachsen-Anhalt (LSA-GlüG) verfassungsgemäß ist. Inhaltlich ging es dabei um § 13 Abs.7 LSA-GlüG. Als einzige Übergangsregelung bestimmt diese Norm (§ 13 Abs. 7 i. V. m. § 24 Abs. 3 LSA-GlüG), dass für die Vermittlung im Auftrag eines landeseigenen Wettunternehmens die Erlaubnispflicht für drei Jahre nach In-Kraft-Treten des Gesetzes ausgesetzt ist, während dies für private Unternehmen nicht gilt.

20. April 2006

Bundesverfassungsgericht: Sofortvollzug einer Untersagungsverfügung der nicht erlaubten Sportwettenvermittlung in Sachsen-Anhalt zulässig!

Die 2. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts hat in derselben Richterbesetzung wie in dem vielzitierten Beschluss vom 27.04.2005 (1 BvR 223/05) am 27.09.2005 in zwei Beschlüssen (Az. 1 BvR 757/05 und 1 BvR 789/05) die Verfassungsbeschwerden von gewerblichen Spielvermittlern nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführer betreiben Wettannahmestellen in Sachsen-Anhalt, über die sie auch Wetten auf Sportereignisse anbieten, ...

20. Oktober 2005

OVG Sachsen-Anhalt: Reichweite eines Sportwetten-Verbots über das Internet

Es geht bei der rechtlichen Auseinandersetzung über die Reichweite eines Sportwetten-Verbots über das Internet. Dem auch in der 2. Instanz obsiegenden Antragsteller wurde ursprünglich behördlich verboten, in Sachsen-Anhalt Sportwetten über das Internet zu vermitteln. Daraufhin führte er bei seinen Online-Wetten eine Routinenachfrage ein, ob die wettende Partei aus Sachsen-Anhalt stammt. War dies der Fall, wurde die Wette abgelehnt. In allen anderen Fällen vermittelte der Antragsteller weiterhin seine Wetten online.

2. August 2005

OVG Sachsen-Anhalt: DDR-Sportwetten-Erlaubnis nicht ausreichend

Schon vor kurzem hat das OVG Sachsen-Anhalt im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes das Verbot für private Sportwetten-Anbieter bestätigt. Nun hatte das OVG Sachse-Anhalt über die Frage zu entscheiden, ob die noch zu DDR-Zeiten im Land Sachsen erteilte Erlaubnis für einen privaten Sportwetten-Anbieter den Anbieter heutzutage dazu berechtigt, Wetten auch in Sachsen-Anhalt zu vermitteln. Es handelt sich hierbei um einen in der Rechtsprechung und Literatur kontrovers geführten und diskutierten Streitgegenstand

23. Mai 2005

betandwin kann sich in Sachsen-Anhalt nicht auf die nach dem Gewerbegesetz der DDR erteilte Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten berufen

Soweit ersichtlich hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt mit sei-nem Beschluss vom 26. April 2005 als erstes Oberverwaltungsgericht im Hauptsacheverfahren über die Wirksamkeit der in den letzten Tagen der DDR erteilten Gewerbegenehmigungen für Sportwettenveranstalter in anderen Bundesländern entschieden. Gegenstand des Verfahrens war ein verwaltungsgerichtliches Urteil vom 20. März 2003, in dem einem Sportwettenvermittler durch Untersagungsverfügung verboten worden war ...

18. Mai 2005

Verbot von Sportwetten durch Privatunternehmer bestätigt

Das Oberverwaltungsgericht hat in mehreren Entscheidungen die von Behörden verfügten Verbote von Sportwetten, die von Privatunternehmen ohne behördliche Erlaubnis durchgeführt worden sind, als rechtmäßig bestätigt

30. März 2005
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