Schon vor kurzem hat das OVG Sachsen-Anhalt im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes das Verbot für private Sportwetten-Anbieter bestätigt. Nun hatte das OVG Sachse-Anhalt über die Frage zu entscheiden, ob die noch zu DDR-Zeiten im Land Sachsen erteilte Erlaubnis für einen privaten Sportwetten-Anbieter den Anbieter heutzutage dazu berechtigt, Wetten auch in Sachsen-Anhalt zu vermitteln. Es handelt sich hierbei um einen in der Rechtsprechung und Literatur kontrovers geführten und diskutierten Streitgegenstand