Vor kurzem entschied der Oberste Gerichtshof (OGH), dass es nun möglich ist, nicht nur Verluste durch Glücksspiel bei in der EU lizenzierten Anbietern zurückzufordern, sondern dass auch Anbieter Gewinne der Spielenden einfordern dürfen.
Vor kurzem entschied der Oberste Gerichtshof (OGH), dass es nun möglich ist, nicht nur Verluste durch Glücksspiel bei in der EU lizenzierten Anbietern zurückzufordern, sondern dass auch Anbieter Gewinne der Spielenden einfordern dürfen.
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob ein Veranstalter von Sportwetten im Internet, der nicht über die nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2012 erforderliche Konzession der zuständigen deutschen Behörde verfügte, die verlorenen Wetteinsätze eines Spielers erstatten muss.
Der BGH hatte am 22. Mai einen viel beachteten Hinweisbeschluss erlassen, in welchem das Gericht seine gegenwärtige Einschätzung zur Beurteilung von Spielerklagen gegen Sportwettanbieter mitgeteilt hat. Nach diesem Beschluss müssen Anbieter Spielern ihre Wettverluste, die sie unter Geltung des europarechtswidrigen Glücksspielstaatsvertrags 2012 erlitten haben, erstatten.
In den letzten Monaten haben sich insbesondere deliktische Schadenersatzklagen in Bezug auf Casinoverluste gegen nicht operative Gesellschaften gehäuft.
In der noch nicht veröffentlichten Entscheidung zu 1 Ob 176/22x hat der Oberste Gerichtshof ("OGH") der außerordentlichen Revision des Klägers nicht Folge gegeben.
In einem von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil hat das Landgericht Ellwangen das Online-Casino Lapalingo dazu verurteilt, einem geschädigten Kunden vollständigen Schadensersatz hinsichtlich seiner Spielverluste zu zahlen.
In einem von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil vom 03.06.2022 (Az. 2 O 479/21, noch nicht rechtskräftig) hat das Landgericht Rottweil das Online Casino Tipico dazu verurteilt, dem geschädigten Casinokunden vollständigen Schadensersatz hinsichtlich seiner Spielverluste zu zahlen.
Wie bereits auf ISA Guide berichtet wurde (https://www.isa-guide.de/isa-law/articles/271018.html) ist beim EuGH das Verfahren zu C-429/22 anhängig. Zurecht wurden nunmehr 2 Verfahren in Spielerklagen gemäß Paragraph 190 ZPO unterbrochen.
In einem von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann geführten Verfahren hat das Landgericht Köln bestätigt, dass die Klägerin Verluste in Höhe von knapp 14.000,- Euro erstattet bekommt.
Erfahrungsgemäß ist es immer einfach über Medienstatements einen schnellen Sieg in einer rechtlich umkämpften Causa zu verkünden. Gerne werden hier Schlagwörter wie „verheerend“ oder „weitreichend“ verwendet.
Das Geschäftsmodell „Spielen ohne Risiko“ bekommt einen weiteren Dämpfer. Das Landgericht Regensburg hat einem Spieler, der fälschlich behauptet, unsere Mandantschaft sei „illegal“ in Deutschland tätig...
Seit dem Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags 2021 kann Online-Glücksspiel nun in ganz Deutschland zugelassen werden – vorausgesetzt, der jeweilige Anbieter verfügt über eine deutsche Glücksspiellizenz.