Urteil zu Sportwetten: Spielerin erhält Verluste erstattet

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Weigert

In einem von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann geführten Verfahren hat das Landgericht Köln bestätigt, dass die Klägerin Verluste in Höhe von knapp 14.000,- Euro erstattet bekommt (Versäumnisurteil vom 25.11.2022, Az. 27 O 102/212, noch nicht rechtskräftig). Das Gericht äußert sich auch explizit zur Einordung von Sportwetten als öffentliches Glücksspiel. Die Anbieterin der Sportwetten, die Brivio Limited, verfügte über keine für Deutschland gültige Lizenz.

Darum ging es im Fall

Die Klägerin hatte unter anderem über die deutschsprachige Website vulcanvegas.com in den Jahren 2020 bis 2022 an Sportwetten teilgenommen und rund 14.000,- Verluste zu verzeichnen. Die Wetten wurden über die Betreiberin Brivio Limited mit Sitz auf Zypern angeboten. Über eine für Deutschland gültige Konzession verfügte Brivio Limited nicht. Nach Prüfung durch unsere Kanzlei entschloss sich die Spielerin, auf dem Klageweg die verspielten Beträge zurückzufordern.

Keine für Deutschland gültige Lizenz

Das Landgericht Deggendorf bestätigte den Verstoß gegen den Glückspielstaatsvertrag von 2012, weil die Brivio Limited über keine gültige Lizenz verfügte. In diesem Zusammenhang stellte das Gericht klar, dass es sich bei den im Internet angebotenen Sportwetten um öffentliches Glücksspiel im Sinne des § 3 Abs. 3 Abs. 1 S. 1, 2, Abs. 2 des Glücksspielstaatsvertrages von 2012 handelt. Gem. § 4 Abs. 5 GlüStV 2012 wäre dies erlaubt, wenn eine gültige Konzession vorliegt. Dies war jedoch nicht der Fall. Damit erfolgten die Zahlungen der Klägerin ohne Rechtsgrund. Das Landgericht Deggendorf verurteilte die Brivio Limited zur Rückzahlung der Verluste. Darüber hinaus muss sie die Kosten des Verfahrens tragen. Das Urteil erging als Versäumnisurteil, weil sich die beklagte Brivio Limited nicht vor Gericht gegen die Klage verteidigte.

Rückforderung von Verlusten auch nach 01.07.2012 möglich

Seit 1. Juli 2021 gelten die Regeln des neuen Glückspielstaatsvertrages. Die Änderungen gelten nicht rückwirkend. Zudem waren die Angebote in der Folgezeit nicht automatisch legal, vielmehr können die Anbieter und Anbieterinnen eine Lizenz für Deutschland beantragen, deren Vorliegen zunächst geprüft werden muss. Für die Zeit nach Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages ist die Rückforderung von Verlusten aus Online Glücksspiel weiterhin möglich, wenn Anbieter und Anbieterinnen über keine gültige Lizenz verfügen oder sich nicht an die Auflagen des Glücksspielstaatsvertrages halten.

Kontakt:
Rechtsanwalt Alexander Weigert

Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Freihofstrasse 6
73730 Esslingen