Münster, den 7. April 2011 – Das Landgericht Köln bestätigte mit heutigem Beschluss vorerst seine Entscheidung, wonach WestLotto dafür Sorge zu tragen habe, dass Hartz IV-Empfänger nicht an den Sportwetten Oddset und Toto teilnehmen können. Am heutigen Tag verhandelte das Landgericht Köln über die Richtigkeit der Einstweiligen Verfügung und kündigte mit überraschend langer Frist für den 5. Mai 2011 ein Urteil an.