Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich entschieden, dass die an einen Sportwettenvermittler gezahlte Provision nicht Umsatzsteuerbefreit ist (Beschluss vom 14. Mai 2008, verbundene Rechtssachen C-231/07 und C-232/07). Das Berufungsgericht Brüssel (Cour d’appel Bruxelles) hatte den EuGH um Klärung gebeten, ob eine Befreiung nach Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 3 der Sechsten Umsatzsteuerrichtlinie in Betracht komme, nach der Vermittlungsumsätze bei bestimmten Finanzdienstleistungen steuerbefreit sind.