Lotto-Federführer Erwin Horak: „Wir blicken dem EuGH-Urteil zuversichtlich entgegen“ In seinen am Donnerstag veröffentlichten Schlussanträgen zu mehreren Vorlagefragen deutscher Verwaltungsgerichte bezüglich der europarechtlichen Zulässigkeit des Glücksspielstaatsvertrags führt der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), Paolo Mengozzi, aus, dass gemäß der Rechtsprechung des EuGH Monopole im Glücksspielbereich zulässig sind.