Mit dem im Rahmen der Organisation von Sportwetten und Lotterien in Deutschland errichteten staatlichen Monopol wird das Ziel der Bekämpfung der mit Glücksspielen verbundenen Gefahren nicht in kohärenter und systematischer Weise verfolgt
Mit dem im Rahmen der Organisation von Sportwetten und Lotterien in Deutschland errichteten staatlichen Monopol wird das Ziel der Bekämpfung der mit Glücksspielen verbundenen Gefahren nicht in kohärenter und systematischer Weise verfolgt
Morgen ist es soweit. Der EuGH wird seine mit Spannung erwartete Entscheidung in den deutschen Vorabentscheidungsverfahren verkünden. Nicht nur bei den betroffenen Glücksspielanbietern und den staatlichen Lotteriegesellschaften, sondern auch bei Behörden, Gerichten und Politik richten sich die Augen nach Luxemburg. Hoch wurden die Erwartungen geschürt. Erhofft wird nicht weniger als die Klärung der Rechtmäßigkeit des Glücksspielmonopols nach dem Glücksspielstaatsvertrag.
Hamburg, 07. September 2010 – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird morgen die lang erwarteten Beschlüsse in den deutschen Vorlageverfahren zum Glücksspielrecht verkünden. Es ist zu erwarten, dass der EuGH den Schlussanträgen des Generalanwalts Paolo Mengozzi folgen wird. Demnach wären die deutschen Gerichte dazu angehalten, die Kohärenz und Verhältnismäßigkeit der deutschen Regelungen im Glücksspielrecht – insbesondere für den Bereich der Sportwetten – zu überprüfen.
06.08.2010 – Die Landesregierung Niedersachsen hat am vergangenen Mittwoch angekündigt, den seit 2008 geltenden Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) verbessern zu wollen. Demnach sollen ab 2012 Sportwetten privater Anbieter möglich sein, wenn sie staatlich lizenziert sind. Ebenfalls sollen die Werbe- und Vertriebsbeschränkungen für Lotto und Lotterien gelockert werden.
Auch nach der EuGH-Urteilsserie zu den Rechtssachen Zenatti, Gambelli und Placanica sind viele Fragen zum grenzüberschreitenden Angebot von Sportwetten offen geblieben. Der Oberste Gerichtshof Italiens, Corta Suprema di Cassazione, hatte deswegen Ende letzten Jahres beschlossen, zwei weitere Verfahren zu Sportwetten dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vorzulegen.
Ein historischer Einblick in die politische Debatte zum Glücksspielstaatsvertrag: Dieser Artikel aus dem Jahr 2010 dokumentiert den Vorwurf der Manipulation an der "Schweizer Studie" und die scharfe Kritik des Verbandes Europäischer Wettunternehmer (VEWU) am staatlichen Sportwettenmonopol.
„Der Bundesarbeitskreis Spielbanken der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 03.06.2010, in denen der EuGH in den beiden niederländischen Vorlagefragen sich klar für ein geltende Glücksspielmonopol in Europa ausgesprochen hat“, so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken von ver.di.
Nach einem Bericht der Zeitschrift „Der Spiegel“ hat der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer seinen schleswig-holsteinischen Amtskollegen Peter Harry Carstensen vor einer Aufhebung des Glücksspielstaatsvertrags gewarnt. Die Landesregierung Schleswig-Holstein hatte im letzten Jahr angekündigt, den Ende 2011 auslaufenden Glücksspielstaatvertrag, mit dem das staatliche Sportwetten- und Glücksspielmonopol in Deutschland verschärft worden war, nicht zu verlänger
Mit Beschluss vom 10. März 2010 (Az.: 1 L 37/10).hat das Verwaltungsgerichts Arnsberg in einem durch die Bielefelder Kanzlei KARTAL Rechtsanwälte geführten Eilverfahren zugunsten privater Sportwettenvermittler entschieden. Laut der Begründung der Richter „bestehen schwerwiegende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der genannten Verfügung“ (S. 2 des Beschlusses). Das Gericht geht weiterhin davon aus, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GlüStV verstoße gegen das europäische Recht der Dienstleistungsfreiheit.
Hamburg, 04. März 2010 - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi in sieben deutschen Vorlageverfahren zur Frage der Zulässigkeit des Sportwettmonopols veröffentlicht. Mengozzi stellt fest, dass jedenfalls in der Vergangenheit das Sportwetten-Monopol „inkohärent“ war. Die damalige Sportwetten-Politik der Bundesländer scheitere am europarechtlichen „Scheinheiligkeitstest“.
Generalanwalt Paolo Mengozzi hat heute, wie angekündigt, seine Schlussanträge zu den verbundenen Rechtssachen Markus Stoß (C-316/07 u.a.) veröffentlicht. Er hat damit den Ball an die deutschen Gerichte zurückgegeben, die nun im Einzelnen die Kohärenz der deutschen Regelungen zu prüfen haben werden. Da der Glücksspielbereich nicht harmonisiert ist (d.h. nicht von der Europäischen Union etwa durch Richtlinien oder Verordnungen geregelt worden ist), ist der EG-Vertrag (hier vor allem die Dienstleistungsfreiheit) unmittelbar heranzuziehen.
Ein Gutachten des EuGH-Generalanwalts Mengozzi brachte entscheidende Klarstellungen zur deutschen Glücksspielregulierung. Diese Analyse beleuchtet die Kernpunkte: von der Bewertung des staatlichen Monopols über strenge Werberegeln bis hin zur Problematik alter DDR-Lizenzen.