Die 1. Instanz, das VG Karlsruhe, hatte die Veranstaltung von Oddset-Sportwetten noch für rechtmäßig erachtet. Dieser Ansicht ist nun der VGH Baden-Württemberg im Beschwerdeverfahren nicht gefolgt, sondern hat die Entscheidung des VG Karlsruhe aufgehoben. In den 19-seitigen Entscheidungsgründen gehen die Richter auf alle aktuellen Probleme des derzeitgen Sportwetten-Rechts ein. Sie setzen sich dabei vor allem mit dem Gambelli-Urteil des EuGH auseinander. Das in Baden-Württemberg geltende Verbot privat veranstalteten öffentlichen Glücksspiels verletzt nach derzeit sicherer Einschätzung des Senats auch nicht Gemeinschaftsrecht.
