One more district court has explicitly refused to speak out a punishment for cross-boarder provision of sporting bets in accordance with Art. 284 German Criminal Code. The District Court of Cologne (Landgericht Köln) in its decision of April 21st 2005, case no. 105 Qs 80/05) points out the importance of community law and the necessity for German courts to take into consideration the "Gambelli Criteria".

Um die Entwicklung und die Umstände zu verstehen, die dahin geführt haben, wo wir heute angelangt sind, sollten wir uns daran erinnern, wie es vor 30 Jahren war. Dass die Zeiten nie stehen bleiben und sich auch nicht mit sinnlosen Verboten aufhalten lassen, beweisen die Fakten, worüber wir Sie in diesem Bericht etwas ausführlicher aufklären werden. Waren das noch Zeiten, als es hieß: „Die Spielbanken/Casinos werden ewig bestehen. Jede Spielbank ist wertvoller als eine Bank und der Beruf des Croupier ist eine sichere Sache, ein Job auf Lebenszeit