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OVG Koblenz: Untersagung der Sportwettvermittlung zumindest bis zum Jahre 2010 rechtswidrig

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat aufgrund mündlicher Verhandlung vom 13.03.2012 die Berufung des Landes Rheinland-Pfalz gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße zurückgewiesen. Die ursprüngliche Klage eines Sportwettvermittlers richtete sich gegen eine Ordnungsverfügung der Stadtverwaltung Ludwigshafen aus dem Jahre 2006...

27. März 2012

VG Neustadt an der Weinstraße: Altverfügungen rechtswidrig

Auch das VG Neustadt hat mit Urteil vom 22.08.2011 in einem ersten Hauptsacheverfahren bestätigt, dass Untersagungsverfügungen gegenüber Wettbürobetreibern zumindest vor der Eröffnung der Erlaubnismöglichkeit im Nachgang zu den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes vom 08.09.2010 rechtswidrig waren (Az. 5 K 444/11.NW). In dem von der Rechtsanwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs geführten Verfahren stellte das VG Neustadt fest, dass eine Untersagungsverfügung der Stadt Ludwigshafen...

14. September 2011

Behörden setzen Vollzug von Untersagungsverfügungen aus

Nach der klaren Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs können private Sportwettanbieter in mehreren Bundesländern die Wettkassen wieder anschließen. Während die Vertreter des deutschen Monopols noch versuchen, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in ihrer Bedeutung zu relativieren, haben einige Aufsichtsbehörden offensichtlich die Zeichen der Zeit erkannt und setzen den Vollzug der bereits ergangenen Untersagungsverfügungen gegen private Sportwettvermittler aus.

14. September 2010

Baugenehmigung für Wettbüro

Mit Urteil vom 12.08.2010 (Az.: 4 K 272/10.NW) hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in einem von der Sozietät Redeker Sellner Dahs durch die Rechtsanwälte Hans Wolfram Kessler und Marco Rietdorf geführten Verfahren die baurechtliche Zulässigkeit eines Wettannahmebetriebs bejaht. Der Kläger betreibt seit sechs Jahren in Innenstadtlage als lizensierter Pferdewettanbieter unbeanstandet ein Wettlokal mit einer Gesamtnutzfläche von 94 m² in einem bisher als Laden genehmigten Geschäftslokal.

24. August 2010

VG Neustadt entscheidet weiterhin zugunsten privater Sportwettanbieter

Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat mit Beschluss vom 26.11.2009 (5 L 1219/09.NW) erneut in einem von der Sozietät Redeker Sellner Dahs & Widmaier geführten Eilverfahren zugunsten eines privaten Sportwettanbieters (Happybet) entschieden. Die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen eine Untersagungsverfügung wird – unter Auflagen – angeordnet. ies ist deshalb bemerkenswert, da jüngst das OVG Rheinland-Pfalz seine Rechtsprechung geändert hat...

27. November 2009

Eilmeldung: OVG Koblenz Beschluss unwirksam

Der in den Medien bereits verbreitete Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 09.07.2009, mit dem eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz abgeän-dert werden sollte, ist am 15.07.2009 durch das Oberverwaltungsgericht für unwirksam er-klärt worden (6 B 10323/09.OVG). Das Verfahren wurde eingestellt.

20. Juli 2009

Kein Sofortvollzug in Rheinland-Pfalz: Abänderungsantrag des Landes vom VG Koblenz abgelehnt

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit Beschluss vom 17.03.2009 einen Abänderungsantrag des Landes Rheinland-Pfalz abgelehnt (Az.: 5 L 52/09.KO). Das Land begehrte die Abänderung eines Beschlusses mit dem das OVG die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs eines Sportwettenvermittlers gegen eine Untersagungsverfügung im August 2008 angeordnet hat. Das Land verwies als Antragsteller darauf, dass mit dem Ersten Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag...

20. März 2009

Rheinland-Pfalz: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion setzt Sofortvollzug von Untersagungsverfügungen gem. § 80 Abs. 4 VwGO aus

In einem durch die Rechtsanwälte Redeker Sellner Dahs & Widmaier geführten Widerspruchsverfahren hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion die sofortige Vollziehbarkeit der Untersagungsverfügung gegen einen privaten Sportwettvermittler auf einen entsprechenden Antrag hin ausgesetzt. Aufgrund dieser Entscheidung braucht in der Sache ein Eilverfahren nicht geführt zu werden. Der Betreiber kann vielmehr bis zum Abschluß der Hauptsache unter Auflagen weiter vermitteln. Die Auflagen orientieren sich an der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts.

5. Oktober 2008

Verwaltungsgericht Frankfurt erteilt privaten Sportwettvermittlern weiterhin Rechtsschutz

Mit Beschluss vom 19.08.2008 hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main unter Abänderung einer Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 05. September 2007 die aufschiebende Wirkung der Klage eines Sportwettvermittlers gegen eine Untersagungsverfügung wiederhergestellt (Az.: 7 L 1675/05F). Der Beschluss ist bereits in Kenntnis und unter Berücksichtigung der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. August 2008 ergangen.

22. August 2008

OVG Rheinland-Pfalz läßt private Sportwettvermittlung unter Auflagen zu

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Beschluss vom 18.08.2008 einem Eilantrag eines Sportwetten-Unternehmers stattgegeben (Aktenzeichen: 6 B 10338/08). Mit dieser Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 28.03.2008 abgeändert und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Untersagungsverfügung bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache unter Auflagen angeordnet.

21. August 2008

Verfahren mit Einwilligung des Landes Rheinland-Pfalz bis zur EuGH Entscheidung ausgesetzt

Mit Beschluss vom 16. Juni 2008 hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz ein auf Genehmigung des Betriebs einer Wettannahmestelle gerichtetes Klageverfahren bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die verschiedenen Vorlagefragen deutscher Verwaltungsgerichte analog § 94 VwGO ausgesetzt. Damit hält ein weiteres deutsches Verwaltungsgericht an seinen gemeinschaftsrechtlichen Bedenken gegen den Glückspielstaatsvertrag fest.

1. Juli 2008

Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Neustadt rechtskräftig – ADD nimmt Beschwerden zurück

Mehrere der von den Rechtsanwälten Redeker Sellner Dahs und Widmaier Partnerschaftsgesellschaft in Eilverfahren erstrittenen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße sind aufgrund der Rücknahme der Beschwerden durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion rechtskräftig geworden. Mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. Mai 2008 wurden dem Land Rheinland-Pfalz die Kosten der Beschwerdeverfahren auferlegt.

20. Mai 2008
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