Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 30.4.2008 - 6 E 4198/07 - einem Pokerveranstalter einstweiligen Rechtsschutz versagt und damit die Rechtsposition der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Kanzlei Rechtsanwälte Klemm & Partner, bestätigt. Der Pokerveranstalter hatte anlässlich strafrechtlicher Ermittlungen das Verwaltungsgericht angerufen und dort beantragt, der Freien und Hansestadt Hamburg im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig zu untersagen, die von ihm in den Räumlichkeiten einer selbst geführten Gaststätte veranstalteten Poker-Tagesveranstaltungen in der Spielform Texas Hold’em nach einem bestimmten Turniermodus zu untersagen.