Zur Branchenanalyse des „Handelsblatt Research Institute“ zum illegalen Online-Glücksspiel erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Hans-Jörn Arp:
Zur Branchenanalyse des „Handelsblatt Research Institute“ zum illegalen Online-Glücksspiel erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Hans-Jörn Arp:
Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP im Landtag Niedersachsen, Christian Grascha, übt Kritik an Rot-Grün in Bezug auf die Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags in Niedersachsen:
Der aktuell geltende Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (in der Fassung des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland vom 15. Dezember 2011) sieht die Zulassung privater Anbieter von Sportwetten in Gestalt der Vergabe von 20 Veranstaltungskonzessionen durch das Land Hessen als bundesweit zentral zuständige Konzessionsbehörde vor.
Dies hat der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts gestern entschieden. Die Klägerin, ein privater Wettvermittlungsbetrieb, hatte vor vielen Jahren die Erteilung einer Erlaubnis zur Vermittlung von Sportwetten an im EU-Ausland konzessionierte Anbieter beantragt.
2015 stellte die EU-Kommission fest, dass die Lenkung des Glücksspiels in geordnete und überwachte Bahnen in Deutschland als gescheitert betrachtet werden muss. Der Vollzug des Glücksspielstaatsvertrags ist geprägt von Inkohärenz, Defiziten im Verbraucher-, Jugend- und Datenschutz, Wettbewerbsverzerrungen und rechtlichen Unsicherheiten für Verbraucher, Unternehmer und Mitarbeiter.
Die gestern und morgen stattfindenden Verhandlungen beim 8. Senat des BVerwG werden mit Interesse beobachtet, nicht zuletzt vom Gerichtshof der Europäischen Union. Der EuGH, nur der EuGH, hat nämlich bezüglich der Anwendbarkeit der materiell-rechtlichen Beschränkungen der Spielhallen das letzte und das entscheidende Wort.
Baden-Baden - „Das konzessionierte Glücksspiel der deutschen Spielbanken ist einem wachsenden Wettbewerb mit nicht-konzessionierten Anbietern von Sportwetten ausgesetzt.
Pressemitteilung zur Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 23. November 2016 über eine Popularklage auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit von § 9 Abs. 1 Sätze 4 und 5, § 9 a Abs. 2 Nr. 3 Alt. 2 und Abs. 5 bis 8, § 27 Abs. 1 und 2 sowie § 29 Abs. 5 des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV) vom 30. Juni 2012 (GVBl S. 318, 319, BayRS 2187-4-I).
Hamburg – Der Deutsche Lottoverband (DLV) verliert ein weiteres seiner Mitgliedsunternehmen: Die Jumbo Interactive GmbH (Jumbo Lotto) wird ihr Geschäft in Deutschland Ende dieses Jahres einstellen.
Düsseldorf - Renommierte Persönlichkeiten aus dem „Think Tank“ des Deutschen Verbandes für Telekommunikation und Medien (DVTM) bieten Ministerpräsidentenkonferenz Unterstützung bei der gemeinsamen Herausforderung für kontrolliertes Glücksspiel an.
Die Regierungschefs der Länder haben sich über Änderungen beim Glücksspielstaatsvertrag verständigt.
Vom illegalen Sportwettengeschäft bis zum Online-Casinospiel: Auf dem Glücksspielmarkt in Deutschland tummeln sich zahlreiche illegale Anbieter. Obwohl rechtlich streng reguliert, mangelt es massiv an der Umsetzung der Vorgaben. Diese Woche beraten sich die Regierungschefs der Bundesländer zu dem Thema.