Das vom Europäische Gerichtshof (EuGH) heute verkündeten Placanica-Urteil (verbundene Rs. C-338/04, C-359/04 und C-360/04) wird den Sportwettenmarkt in der Europäischen Union zwangsläufig liberalisieren. Das binnengrenzüberschreitende Angebot von Sportwetten (d. h. von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen) darf von dem Empfangsstaat nicht strafrechtlich sanktioniert werden. Damit ist auch das Wettmonopol in Deutschland nicht mehr haltbar, da die Vermittlung von Sportwetten in andere EU-Mitgliedstaaten nicht mehr verboten werden darf.