Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat sich für die Beibehaltung des Glücksspielmonopols in Deutschland ausgesprochen, so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken von ver.di. Bereits 2006 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass ein Glücksspielmonopol nur dann aufrechterhalten werden kann, wenn es auf die Bekämpfung der Spielsucht abzielt.