Ver.di bekennt sich auch nach dem EuGH-Urteil zum Glücksspielmonopol in Deutschland

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat sich für die Beibehaltung des Glücksspielmonopols in Deutschland ausgesprochen, so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken von ver.di.
Bereits 2006 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass ein Glücksspielmonopol nur dann aufrechterhalten werden kann, wenn es auf die Bekämpfung der Spielsucht abzielt. Daraufhin beschlossen die Bundesländer einen Glücksspielstattvertrag, der seit dem 01.01.2008 das Glücksspielmonopol in Deutschland
regelt.
Glücksspiel ist nach dem Strafgesetzbuch § 284 verboten, wenn es ohne behördliche Genehmigung erfolgt. Anbieter von Glücksspiel sind in Deutschland keine Wirtschaftsbetrieb, sondern unterliegen dem Ordnungsrecht der Länder. Sie haben den Auftrag, das illegale Glücksspiel einzudämmen und ein legales Angebot unter staatlicher Kontrolle anzubieten.
Der EuGH hat sich zwar nicht grundlegend gegen ein Glücksspielmonopol ausgesprochen, jedoch festgestellt, dass u.a. durch intensive Werbekampagnen von Glücksspielanbietern in Deutschland, um ihre Gewinne zu Maxmieren, gegen die Rechtfertigungsgründe verstoßen wird, die ein Monopol begründen würden. Außerdem wird Deutschland vom EuGH vorgeworfen, dass gerade Glücksspiele, die stärker süchtig machen können, zuletzt eher liberalisiert wurden. So wurde das Automatenspiel in Spielhallen, das nicht dem Glücksspielstaatsvertrag unterliegt, sogar gelockert. Dadurch wurden erheblich mehr Spielhallen und Spielautomaten zugelassen.
Die Politik ist nun nach Auffassung von Horst Jaguttis, Vorsitzender des Bundesarbeitskreises Spielbanken von ver.di gefordert, die gesetzlichen Anforderungen des europäischen Gerichtshofes an ein Glücksspielmonopol in Deutschland umzusetzen.
Auch die Bundesländer dürfen nicht glauben, dass sie Mehreinnahmen durch Gewinnmaximierung im Glücksspielbereich erreichen können.
Das Glücksspielangebot in Deutschland ist ausreichend, eine Liberalisierung würde nach Auffassung von Bernhard Stracke nur die Suchtgefahr erhöhen.
Ein Wegfall des Monopols würde den Verlust von tausenden qualifizierteren und tarifvertraglich abgesicherter Arbeitsplätze bedeuten.

Mainz, 10.09.2010
V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, Bundeskoordinierung Spielbanken, ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück, Münsterplatz 2-6, 55116 Mainz