Wie geht es mit den Spielbanken in Sachsen-Anhalt weiter?

Bundesarbeitsarbeitskreis Spielbanken fordert weiterhin einen bundesweiten einheitlichen Glücksspielstaatsvertrag

„Wir erwarten kurzfristig eine Entscheidung, was mit den Spielbanken in Sachsen-Anhalt geschieht, so Bernhard Stracke, zuständiger Betreuungssekretär der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) anlässlich einer Tagung des Bundesarbeitskreises Spielbanken in Magdeburg. „Es gibt, so Stracke, drei uns bekannten Interessenten zur Übernahme der Spielbanken in Sachsen-Anhalt, die in Verkaufsgesprächen mit dem Inhaber der Spielbanken, Herrn Eraslan stehen“, so Stracke.
Ver.di erwartet, dass der vorläufige Insolvenzverwalter, Herr Löffler, den Verkauf kurzfristig vornimmt und dann das Genehmigungsverfahren mit dem Innenministerium einleitet, damit umgehend der Spielbetrieb wieder aufgenommen werden kann.
„Wir erwarten, so Hans-Ekkehard Stieglitz, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates der Spielbanken, dass die Arbeitsplätze der zurzeit noch 70 Beschäftigten über den Kaufvertrag abgesichert werden“. „Die Beschäftigten haben große Sorge um ihre Arbeitsplätze und erwarten eine baldige positive Entscheidung“, so Stieglitz.
Horst Jaguttis, Vorsitzender des Bundesarbeitskreises Spielbanken überbrachte die Solidaritätsgrüße der Betriebsräte aller Spielbanken an die Beschäftigten und übermittelte die Unterstützung des Bundesarbeitskreises Spielbanken.

„Wir fordern weiterhin einen bundesweiten einheitlichen Glücksspielstaatsvertrag
und den Erhalt des Glücksspielmonopols in Deutschland“, so Jaguttis.
„Eine Öffnung des Marktes wie es Schleswig-Holstein mit einem eigenen Glücksspielgesetz wird von ver.di entschieden abgelehnt“, so Stracke
Die beabsichtigte Liberalisierung des Glücksspielmarktes wird automatisch zu einer massiven Ausweitung des bisherigen Glücksspielangebotes führen. Aggressiv ausgetragener Wettbewerb und Gewinnmaximierung mit wachsender Spielsucht sind die unausweichliche Folgen.

„Der Bundesarbeitskreis Spielbanken lehnt weiterhin entschieden Glücksspiele im Internet ab“, so Bernhard Stracke. Mit dieser Angebotsform kann nicht glaubhaft Spieler- und Jugendschutz, Suchtbekämpfung sowie Suchtprävention betrieben werden.

V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück, Münsterplatz 2-6, 55116 Mainz, bernhard.stracke@verdi.de