Unterliegen Wetten auf „Virtuellen Rennen von artifiziellen Tierdarstellungen“ der Glücksspielabgabe gemäß § 57 Abs. 1 GSpG?

Lichtgestaltung im Casino 2000

Keine Ermittlungen gegen Paul Gauselmann

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Lotto informiert: Lotto 6aus49: Münchnerin gewinnt über 620.000 Euro