Der VII. Senat des Finanzgerichts Hamburg hält die pauschale Erhebung der Spiel-gerätesteuer in Hamburg wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz (Artikel 3 Grundgesetz) für verfassungswidrig. Er hat diese Rechtsfrage mit einem Beschluss, der den Prozessbeteiligten Ende der vergangenen Woche zugestellt wurde, dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
