In unserem ersten Newsletter haben wir darauf verwiesen, dass es bei der (Neu-) Erschließung des deutschen Sportwettenmarktes darauf ankommt, die Karte der durch den EU-Vertrag gewährten Dienstleistungsfreiheit und Niederlassungsfreiheit auszuspielen. Die gleiche Karte kann und sollte jedoch unserer Ansicht nach auf einer weiteren Ebene ausgespielt werden: Ausländische Buchmacher, die bisher schon - vergebliche - Versuche unternommen haben, die Türen zum deutschen Sportwettenmarkt aufzustoßen...