Bielefeld - Nach dem überraschenden Wettbüro-Urteil des Verwaltungsgerichts Minden will die Stadt Bielefeld Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen. Es könne keine unterschiedlichen Arten von Genehmigungsrecht geben, sagte der Bielefelder Rechtsdezernent Rainer Ludwig am Montag. Die Beschwerde sei mit dem Düsseldorfer Innenministerium und dem Regierungspräsidium in Detmold abgestimmt.
