Beschwerde gegen Mindener Wettbüro-Urteil

Stadtverwaltung ruft Oberverwaltungsgericht Münster an

Bielefeld – Nach dem überraschenden Wettbüro-Urteil des Verwaltungsgerichts Minden will die Stadt Bielefeld Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen. Es könne keine unterschiedlichen Arten von Genehmigungsrecht geben, sagte der Bielefelder Rechtsdezernent Rainer Ludwig am Montag.

Die Beschwerde sei mit dem Düsseldorfer Innenministerium und dem Regierungspräsidium in Detmold abgestimmt. Das Verwaltungsgericht Minden hatte die Schließung von privaten Wettbüros gestoppt, obwohl das Bundesverfassungsgericht Ende März das Monopol auf Wettangebote des staatlichen Anbieters Oddset grundsätzlich bestätigt hatte.

Als Grund für seine Entscheidung hatte das Verwaltungsgericht Minden angegeben, es halte das staatliche Monopol für Sportwetten für rechtswidrig. Oddset halte sich bisher nicht in der gebotenen Weise an das Werbeverbot und bekämpfe nicht in ausreichendem Maße die Spielsucht, hieß es.

Außerdem verstoße das staatliche Monopol für Sportwetten gegen die vom europäischen Recht garantierte Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit.