BERLIN. Zu den aktuellen Vorgängen um Schließungs- und Untersagungsverfügen sowie Lizenzentzügen gegen private Wettanbieter erklärt der Medienexperte der FDP-Bundestagsfraktion Hans Joachim OTTO: Das staatliche Monopol auf Sportwetten ist nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) - in seiner aktuellen Ausprägung - verfassungswidrig. Insbesondere im Internet hat sich ein solider Markt mit seriösen deutschen Anbietern etabliert.
