Verband der privaten lizenzierten Sportwettenanbieter Deutschlands e.V. (VDSD e.V.) Zum angekündigten Lizenzentzug Bwin

Pressemitteilung 09.08.2006

Der Verband und sein Gründungsmitglied die Sportwetten GmbH Gera haben sich bereits in der jüngsten Vergangenheit zu den Auswirkungen des Urteils des BVerwG vom 21.06.2006 geäußert und festgestellt, dass die Sportwetten GmbH Gera auch nach Prüfung des BVerwG über eine rechtmäßige Lizenz für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten verfügt.

Mit Überraschung wurde zur Kenntnis genommen, dass die zuständigen sächsischen Behörden nach verlautbarten Meldungen dem Unternehmen Betandwin (jetzt Bwin) die Lizenz für eine Tätigkeit in Deutschland noch in dieser Woche gänzlich entziehen wollen.

Eine tiefere Analyse zeigt jedoch, dass zwischen der obergerichtlich geprüften Lizenz der Sportwetten GmbH Gera und der von der Firma Bwin genutzten Lizenz, die ursprünglich Herrn Dr. Steffen Pfennigwert erteilt wurde, inhaltlich wesentliche Unterschiede bestehen.

Wie Rechtsanwalt Dr. Andreas Zumschlinge, welcher die Sportwetten GmbH Gera ständig vertritt, dem Verband auf Anfrage mitteilte, wurde die von Bwin genutzte Lizenz schon einmal vom Verwaltungsgericht Dessau im Jahre 2003 im Rahmen einer Entscheidung zur Wettvermittlung geprüft . Das VG Dessau hat damals Az.:2 A 132/ 02 DE Bedenken geäußert und die Auffassung vertreten, dass die erteilte Lizenz nur zum „Betrieb eines Wettbüros“ berechtige. Die Lizenz berechtige ihrem Erlaubnisinhalt nach nicht zur Veranstaltung von Sportwetten, sondern erlaube lediglich den Betrieb eines „Wettbüros“.

Das sächsische OVG äußerte in einer Entscheidung aus dem Jahre 2004 Az.: 3 BS 405/03 ebenfalls Bedenken, ob sich der österreichische Anbieter Betandwin auf die Herrn Steffen Pfennigwert erteilte Lizenz berufen könne, oder ob diese durch die Beteiligung des österreichischen Anbieters erloschen sei.

Für Rechtsanwalt Dr. Andreas Zumschlinge kommt daher die jüngsten Entwicklung hinsichtlich eines Lizenzentzuges nicht völlig überraschend.

Insoweit sieht Andreas Pietsch als Geschäftsführer der Sportwetten GmbH Gera aufgrund des ausdrücklichen klaren Erlaubnisinhalts der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten in der Erlaubnis der Sportwetten GmbH Gera einen vom Erlaubnisinhalt Bwin völlig zu unterscheidenden Fall.

Der Verband und seine Mitglieder gehen für den Fall der Umsetzung des Lizenzentzuges durch die sächsischen Behörden von einer gravierenden Marktveränderung in Deutschland aus. Hiervon profitieren wird sicherlich in erster Linie der staatliche Wettanbieter Oddset. Die Streitigkeiten um den Entzug werden mit Sicherheit jahrelange Prozesse nach sich ziehen.

VDSD e.V. Pressesprecher Jan Wabst