Man vertraut den Sachen, die man kennt. So gibt es etwa bei Kapitalanlagen das Phänomen des Home Bias, bei dem heimische Anlageprodukte überdurchschnittlich hoch gewichtet werden, obwohl dies rational gesehen zu einer Renditeeinbuße führt. Ein entsprechendes Misstrauen gegenüber ausländischen Glückspiel- und Wettanbietern ist allerdings auch in der aktuellen Rechtsprechung festzustellen. So verglich kürzlich ein Vorsitzender Richter des OLG Köln einen von einem deutschen Staatsunternehmen verklagten seriösen britischen Buchmacher mit einem Mafia-Unternehmen und zeigte so „überzeugend“ seine Unparteilichkeit.