Die Kanzlei-Infos hatten schon am 03.06.2005 über die Vorinstanz (AG Lübbecke) berichtet: Es ging um die Frage, ob das Setzen eines Links auf eine ausländische Glücksspiel-Seite rechtswidrig ist oder nicht. Es ging um die Frage, ob das Setzen eines Links auf eine ausländische Glücksspiel-Seite rechtswidrig ist oder nicht. In dem Sachverhalt des AG Lübbecke, bei dem der Beklagte sowohl in der 1. als auch in der 2. Instanz durch die Kanzlei Dr. Bahr vertreten wurde, entschied das Gericht mit klaren Worten ..