Die Europäische Kommission hat beschlossen, Österreich, Frankreich und Italien offiziell um Auskünfte über ihre nationalen Rechtsvorschriften zur Beschränkung des Angebots bestimmter Glücksspiele zu bitten. Im April 2006 hatte die Kommission ähnliche Auskunftsersuchen an Dänemark, Finnland, Deutschland, Ungarn, Italien, die Niederlande und Schweden gerichtet (IP/06/436). Die Kommission möchte auch in diesen neueren Fällen prüfen, ob die besagten Maßnahmen mit Artikel 49 EG-Vertrag vereinbar sind, der den freien Dienstleistungsverkehr garantiert.