Die Rechtsfrage, ob die zu unrecht bezahlte Umsatzsteuer auf Erlöse aus Geldspielgeräten auch bei bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden erstattet werden muss, ist auf dem Weg durch die Instanzen. Wie der Bundesverband Automatenunternehmer (BA) mitteilt, hat das Finanzgericht Niedersachsen zwar im laufenden Musterverfahren eine entsprechende Klage abgewiesen.