Mit seiner gestrigen Androhung, den Unternehmen die Beachtung aufsichtsbehördlicher Weisungen zu verbieten, weitet das Bundeskartellamt seinen Streit mit den Lottogesellschaften auf die Länder und deren Aufsichtsbehörden aus. "Dies ist eine in der deutschen Kartellrechtspraxis bislang unvorstellbare Androhung. Die Bundesbehörde will den Lottogesellschaften untersagen, Weisungen der für sie zuständigen Landesregierungen und Aufsichtsbehörden zu befolgen", erklärte Dr. Horst Mentrup, Geschäftsführer von Lotto Brandenburg und Federführer des DLTB.
