Das Verwaltungsgericht Gießen hat mit Beschluss vom 14.03.2008 - 10 L 212/08.GI - in einem von der Rechtsanwaltssozietät Redeker Sellner Dahs & Widmaier geführten Eilverfahren die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs eines privaten Sportwettvermittlers, der Sportwetten an einen im EU-Ausland konzessionierten Veranstalter vermittelt, angeordnet und damit klargestellt, dass es ungeachtet seiner ablehnenden Abänderungsentscheidungen (vgl. Beschl. v. 09.01.2008 - 10 G 4285/07) im Jahr 2008 weiterhin Eilrechtschutz gem. § 80 Abs. 5 VwGO gewährt.
Das VG Arnsberg hat mit Beschluss vom 13.03.2008 einem Abänderungsantrag eines Sportwettenvermittlers nach § 80 VII VwGO stattgegeben. Das VG Arnsberg hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Ordnungsverfügung der Stadt Hamm unter entsprechender Abänderung eines Beschlusses des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen wieder hergestellt bzw. angeordnet. Das VG Arnsberg geht zutreffend davon aus, dass durch das Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages in Verbindung mit dem landesrechtlichen Ausführungsgesetz die Rechtslage sich im Sinne des § 80 VII VwGO geändert hat.