Der Deutsche Lotto- und Totoblock begrüßt die Feststellung von Ministerpräsident Wulff, dass der Staatsvertrag wie vorgesehen zum 1. Januar 2008 in Kraft treten wird. „In ihrer Stellungnahme zum Entwurf des Staatsvertrages hat die EU-Kommission die grundsätzliche Zulässigkeit des Glücksspielmonopols nicht in Zweifel gezogen“, ergänzt Dr. Friedhelm Repnik, Geschäftsführer der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg und Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks.