Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat den Prozessbeteiligten nunmehr das bereits am 14. Februar 2008 verkündete Urteil mit den schriftlichen Entscheidungsgründen zugesandt. Die Beklagte und Revisionsklägerin eines der dortigen Verfahren, die von den Rechtsanwälten Bongers & Kollegen in den ersten beiden Instanzen dieses Verfahrens vertreten wurde, hatte mit ihrer Revision gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vollumfänglich Erfolg.
