Das Verwaltungsgericht Gießen hat mit Beschluß vom 11.6.2007 (10 G 512/07) einem Abänderungsantrag eines privaten Sportwettvermittlers stattgegeben. Der Wettvermittler vermittelt Sportwetten an die Kick-Tip Sportwetten GmbH, die in Österreich über eine staatliche Konzession verfügt und behördlicher Kontrolle unterliegt. Mit dem Beschluß des VG Gießen ist ihm ermöglicht worden, sein Wettgeschäft wieder aufzunehmen.