Mit Beschluss vom 21. März 2011 hat der Bayerische VGH in einem durch die Kanzlei Bongers geführten vorläufigen Rechtsschutzverfahren festgestellt, dass das staatliche Sportwettenmonopol im geltenden Glücksspielstaatsvertrag den europarechtlichen Anforderungen nicht genügt. Insbesondere wegen der kontinuierlich steigenden Zahl zugelassener Geldspielautomaten in Spielhallen, die ein deutlich größeres Suchtpotential als Sportwetten hätten, werde das Ziel einer systematischen und kohärenten Begrenzung der Spiel- und Wetttätigkeit verfehlt.