Luxemburg, 24. September 2025 – 09:00 Uhr: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verhandelt an diesem Tag die mit Spannung erwartete Rechtssache C‐530/24 (Tipico Co. Ltd.). Rechtsanwalt Istvan Cocron, Gründer der Kanzlei RA Cocron GmbH & Co. KG, wird persönlich in Luxemburg an der mündlichen Verhandlung teilnehmen und im Anschluss ausführlich über den Verlauf und die möglichen Konsequenzen für Verbraucher, Glücksspielanbieter und die Rechtsprechung in Deutschland berichten.
Hintergrund der Vorlage
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte mit Beschluss vom 25.07.2024 (Az. I ZR 90/23) ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet. Im Kern geht es um die Vereinbarkeit des deutschen Glücksspielrechts mit dem europarechtlichen Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit – insbesondere vor dem Hintergrund unionsrechtswidrig durchgeführter Konzessionierungsverfahren.
Die Vorlagefragen des BGH:
Vertragsnichtigkeit trotz EU-Dienstleistungsfreiheit?
Darf ein über das Internet geschlossener privatrechtlicher Vertrag über Sportwetten als nichtig angesehen werden, wenn der Anbieter keine nationale Erlaubnis erhalten hat – obwohl er diese beantragt hatte und das Verfahren zur Erlaubniserteilung gegen Unionsrecht verstieß?Erlaubnisvorbehalt als Schutzgesetz?
Kann das nationale Verbot mit Erlaubnisvorbehalt als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB gewertet werden – mit der Folge, dass geschädigte Spieler unter Umständen einen Schadensersatzanspruch gegen den Anbieter haben, selbst wenn dieser eine Konzession beantragt hatte, das Verfahren aber unionsrechtswidrig war?
Bedeutung der Entscheidung
Die Entscheidung des EuGH wird weitreichende Auswirkungen auf tausende anhängige Verfahren in Deutschland haben, bei denen es um die Rückforderung von Verlusten aus unzulässigem Online-Glücksspiel geht. Auch Anbieter mit EU-Sitz – wie Tipico – könnten in der Folge Vertragsnichtigkeit und Schadensersatzforderungen ausgesetzt sein, wenn sich die deutsche Konzessionierung als unionsrechtswidrig erweist.
Vor Ort: Rechtsanwalt Cocron berichtet aus Luxemburg
Rechtsanwalt Istvan Cocron wird der mündlichen Verhandlung am EuGH persönlich beiwohnen. Direkt im Anschluss wird er auf www.ra-cocron.de sowie über LinkedIn eine erste juristische Einschätzung veröffentlichen.
📌 Datum: 24. September 2025
🕘 Uhrzeit: 09:00 Uhr
📍 Ort: Europäischer Gerichtshof, Luxemburg
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