München - Eine Spielerin hat fast 22.000 Euro beim Online-Glücksspiel verzockt. CLLB Rechtsanwälte hat das Geld jetzt für sie zurückgeholt. Mit Urteil vom 28. April 2022 entschied das Landgericht Magdeburg, dass die Betreiberin des Online-Casinos den Verlust vollständig ersetzen muss (Az.: 2 O 636/21).
Bis zum 1. Juli 2021 war das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten. Viele Betreiber von Online-Casinos boten ihre Online-Glücksspiele trotzdem an. Über deutschsprachige Webseiten machten sie ihr Angebot auch für Spieler mit Wohnsitz in Deutschland leicht zugänglich. „Da die Anbieter der Online-Glücksspiele damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, haben sie auch keinen Anspruch auf die Einsätze der Spieler und müssen den Verlust erstatten“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
In dem vorliegenden Fall hatte eine Frau aus Sachsen-Anhalt zwischen November 2020 und März 2021 über eine deutschsprachige Webseite an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei insgesamt knapp 22.000 Euro verloren. Betrieben wurde das Online-Casino von einer Gesellschaft mit Sitz in Malta. Sie verfügte zwar über eine maltesische Lizenz, nicht aber über eine deutsche Konzession für die Veranstaltung von Online-Glücksspielen. Auf der Webseite war dennoch von einem „lizensierten und legalem Online-Casino“ die Rede.
„Da die Betreiberin des Online-Casinos ihre Online-Glücksspiele in Deutschland nicht hätte anbieten dürfen, verlangten wir die Erstattung der Verluste“, so Rechtsanwalt Cocron. Die Klage hatte Erfolg.
Laut § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war in Deutschland das Veranstalten von Glücksspielen im Internet bis zum Juli 2021 verboten. Gegen dieses Verbot habe die Beklagte mit ihrem Angebot verstoßen, so das LG Magdeburg. Dadurch seien die zwischen den Parteien abgeschlossenen Spielverträge nichtig und die Betreiberin des Online-Casinos habe die Spieleinsätze ohne Rechtsgrund erlangt. Daher müsse sie der Klägerin ihre Verluste vollständig ersetzen, entschied das LG Magdeburg.
Dem stehe nicht entgegen, dass auch die Klägerin gegen das Glücksspielverbot verstoßen habe. Denn die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags zielten darauf ab, den Spieler vor suchtfördernden, ruinösen oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels zu schützen. Dieses Ziel würde unterlaufen, wenn die Anbieter der Glücksspiele im Internet, die Spieleinsätze trotz des Verbots behalten dürften, führte das Gericht weiter aus.
Zum 1. Juli 2021 wurden die Regelungen für Online-Glücksspiele zwar aufgeweicht, die Änderungen gelten jedoch nicht rückwirkend. „Daher bestehen nach wie vor gute Chancen, verlorenes Geld vom Online-Casino zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.
Mehr Informationen: https://www.cllb.de/online-casino