Neue Sportwetten-Grundsatzentscheidung des EuGH: Schlussanträge werden am 9. September veröffentlicht

Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Arendts Rechtsanwälte
Perlacher Str. 68
D - 82031 Grünwald (bei München)
Die Schlussanträge des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache „Liga Portuguesa“ (Rs. C-42/07 – Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Baw International) werden

am Dienstag, den 9. September 2008, um 9:30 Uhr

veröffentlicht werden. Der EuGH folgt in der Regel den Anträgen des Generalanwalts, so dass diese für die Anfang 2009 erwartete Entscheidung des EuGH von maßgeblicher Bedeutung ist.

Bei der mündlichen Verhandlung dieser Rechtssache vor der Großen Kammer des EuGH am 29. April 2008 ging es vor allem um die Rechtfertigung eines nationalen Glücksspielmonopols. Intensiv wurde dabei – wie berichtet (vgl. Sportwettenrecht aktuell Nr. 101) – die Verhältnismäßigkeit eines die Grundfreiheiten beschränkenden Monopols diskutiert. So fragte der EuGH insbesondere, ob es nicht mildere Mittel gebe, die zur Rechtfertigung dieses Monopols angegebenen Ziele (Spielerschutz, Verbrechensbekämpfung etc.) zu erreichen. Es ist zu erwarten, dass der EuGH die hierzu in den Rechtssachen Gambelli und Placanica entwickelten Kriterien („Gambelli-Kriterien“) weiter konkretisieren wird.

Zu Sportwetten und Glücksspielen sind inzwischen weitere 15 Vorlageverfahren, darunter acht aus Deutschland, beim EuGH anhängig. Das anstehende Urteil des EuGH dürfte für diese wegweisend sein.