
Die ECA begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs EuGH im Verfahren der Portugiesischen Profi-Fußballliga und Bwin gegen Portugal (C-42/07). Sie bestätigt den EU-Mitgliedsstaaten das Recht, zum Schutz der Verbraucher Beschränkungen gegen Online Glücksspiel innerhalb des eigenen Landes zu erlassen, um damit ein verantwortungsbewußtes Spiel zu gewährleisten und Betrugsmöglichkeiten und Kriminalität im eigenen Land einzuschränken.
Hamburg, 08. September 2009 – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute im so genannten Fall „Liga Portuguesa“ über die Zulässigkeit des staatlichen Glücksspielmonopols in Portugal entschieden. Das Urteil ist zwar nur sehr bedingt auf das deutsche Glücksspielrecht übertragbar, ermahnt jedoch die europäischen Länder deutlich, ihre nationalen Glücksspielmärkte stimmig und systematisch zu regeln.
Zufrieden zeigte sich Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern und Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Lotto- und Totoblocks mit dem heute veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Glücksspielwesen. Es stärkt die Nationalstaaten in der Europäischen Union. Die Richter entschieden, dass die Dienstleistungsfreiheit bei Glücksspielen sehr wohl eingeschränkt werden darf.
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