Dem Fussball-Club Werder Bremen war verboten worden, Trikot-Werbung für den Sportwetten-Anbieter zu machen. Der Sponsor bwin klagte nun auf Schadensersatz:
„1. bwin steht kein Schadensersatz für das (rechtswidrige) Verbot der Trikot-Werbung (Werder Bremen) zu, denn es fehlt am erforderlichen Verschulden der zuständigen Ordnungsbehörde.
2. Die zuständige Ordnungsbehörde, die das Verbot erlassen hat, hat ihr Ermessen nicht offenkundig oder erheblich überschritten, da sie den Vorgaben der höchsten Gerichte ihres Landes gefolgt ist und sich in dem vom EuGH eröffneten Rahmen gehalten hat.“