US-Kongress verabschiedet Unlawful Internet Gambling Enforcement Act

Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Arendts Rechtsanwälte
Perlacher Str. 68
D - 82031 Grünwald (bei München)
Bedeutung und Konsequenzen für das Online-Glücksspielangebot

Der US-amerikanische Kongress verabschiedete am letzten Freitag, den 29. September 2006, den bereits 2005 als Gesetzesinitiative eingebrachten Unlawful Internet Gambling Enforcement Act. Die schnelle Verabschiedung wurde durch einen Verfahrenstrick möglich. Der Gesetzesentwurf wurde durch einen Kongressausschuss, dem Committee of Conference, einem Sicherheitsgesetz, dem den Schutz US-amerikanischer Häfen betreffenden SAFE Port Act, als Abschnitt VIII angefügt und passierte so ohne weitere Änderungen und Verzögerungen das Gesetzgebungsverfahren. Zum Inkrafttreten ist nur noch die Unterschrift des US-Präsidenten erforderlich, die er wohl in den nächsten Tagen leisten wird.

Das neue Gesetz betrifft vor allem den Zahlungsverkehr für nach US-amerikanischer Rechtsauffassung rechtwidrige Online-Glücksspiele. Dieser soll durch eine erhebliche Strafandrohung (bis zu fünf Jahren Gefängnis), durch Gerichtsbeschlüsse und durch massive aufsichtsrechtliche Maßnahmen unterbunden werden.

Mit dem Gesetz wird das Kapitel 53 des US-Gesetzbuchs (United States Code) durch ein Unterkapitel IV ergänzt (beginnend mit dem § 5361). In der Präambel dieses Unterkapitels wird festgehalten, dass die Finanzierung von Online-Glücksspielen vor allem durch Kreditkartenzahlungen und Überweisungen erfolge. Für das Internet-Angebot seien neue Vollstreckungsmöglichkeiten erforderlich, insbesondere wenn dieses bundesstaatliche oder staatliche Grenzen überschreite. Gemeint ist hier vor allem, dass die Eingriffsmöglichkeiten durch den aus der Vor-Internet-Zeit stammenden Wire Act dem Kongress nicht mehr ausreichen.

Erfasst werden von der Definition „bet or wager“ in § 5362 nicht nur Sportwetten, sondern auch Glücksspiele und Lotterien. Ausgenommen sind jedoch Kapitalanlageprodukte nach dem Securities Exchange Act, Warentermingeschäfte nach dem Commodity Exchange Act, derivative Instrumente und Versicherungsverträge. Ausgenommen werden des Weiteren Gewinnspiele ohne geldwerten Einsatz sowie Kenntnis- und Geschicklichkeitsspiele. Besondere Ausnahmen gibt es für Glücksspielangebote innerhalb eines US-Bundesstaates sowie für die (sehr umfangreichen) Glücksspielangebote der Indianerstämme (nach dem Indian Gaming Regulatory Act). Ausgeschlossen werden im Übrigen Pferdewetten nach dem Interstate Horceracing Act.

Nach § 5363 wird praktisch jeglicher Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit rechtswidrigem Online-Glücksspiel verboten, wobei entsprechend der US-amerikanischen Gesetzestechnik sämtliche Zahlungsmöglichkeiten aufgeführt werden (Kredit, Kreditkartenzahlung, elektronischer Zahlungsverkehr, Scheck, Wechsel etc.). Bei Verstößen sieht § 5366 eine Gefängnisstrafe bis zu fünf Jahren vor.

Entsprechend § 5364 soll die US-amerikanische Bundesbank (Federal Reserve System), in Abstimmung mit dem Generalanwalt (Attorney General), weitere Regelungen erlassen, um verbotenen Zahlungsverkehrsvorgänge zu identifizieren und zu blockieren.

§ 5365 eröffnet den Bundesgerichten die Möglichkeit, Gerichtsbeschlüsse hinsichtlich derartiger Zahlungsvorgänge zu erlassen. Der Generalanwalt des Bundes oder die Generalanwälte der betroffenen US-Bundesstaaten können entsprechende Verfahren einleiten.

§ 5367 sieht eine weit gehende Haftung sämtlicher beteiligter Unternehmen und Personen vor. Betroffen sind etwa bereits Unternehmen, die jemandem gehören oder von diesem kontrolliert werden, der rechtswidrige Wett- oder Glücksspieleinsätze annimmt.

Kommentar:

Durch dieses Gesetz werden die US-Aktivitäten sämtlicher internationaler Glücksspielanbieter massiv beeinträchtigt. Die Annahme von Wetten oder Glücksspielen durch amerikanische Kunden wird dadurch zu einem unkalkulierbaren Risiko. Mehrere Anbieter, hier vor allem die börsennotierten Unternehmen, haben daher bereits einen kompletten Rückzug vom US-Markt angekündigt. Für Unternehmen mit einer bedeutenden Anzahl US-amerikanischer Kunden bedeutet dies einen weiteren erheblichen Verlust bei der Börsenkapitalisierung. Voran gegangen waren Kursverluste durch publikumswirksame Verhaftungsaktionen gegen britische Vorstandsmitglieder von Glücksspielunternehmen, die in amerikanischen Flughäfen arrestiert worden waren.

Durch das einseitige Vorgehen verstoßen die USA gegen ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen. Betroffen sind insbesondere die Verpflichtungen aus dem im Rahmen der Welthandelsorganisation WTO (World Trade Organisation) abgeschlossenen GATS (einem der WTO-Übereinkommen), mit dem der Handel mit Dienstleistungen (zu denen Glücksspiele zählen) liberalisiert werden sollte. Antigua, Sitz zahlreicher Internet-Anbieter, hatte bereits vor Jahren ein Verfahren gegen die USA eingeleitet. Einem entsprechenden, gegen sie ergangenen Urteilsspruch waren die Vereinigten Staaten bislang jedoch nicht nachgekommen. Das neue Gesetz diskriminiert ausländische Anbieter und verschärft diesen Konflikt deutlich. Die Glücksspielpolitik der USA ist weiterhin nicht in sich schlüssig und kohärent. Inländische Glücksspielanbieter, die den Gesetzesentwurf zum Teil massiv unterstützt haben, sehen sich keinen Maßnahmen ausgesetzt, während das grenzüberschreitende Angebot durch ausländische Anbieter kriminalisiert wird.