Der EuGH hat sich in der Rs. C-156/13 – Digibet und Albers das erste Mal nach seinem Inkrafttreten mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag auseinandergesetzt. Der nachfolgende Beitrag ordnet den Bedeutungsgehalt dieser Entscheidung im Blickfeld der bisherigen glücksspielrechtlichen EuGH-Rechtsprechung ein und hinterfragt dabei die tatsächlich Vollziehbarkeit des Glücksspielstaatsvertrages.
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Dr. Wulf Hambach: Aktuelle Entwicklungen im Online-Glücksspielrecht: Keine Ruhe für den GlüStV
Zugleich Kommentar zu EuGH, Urteil vom 12. 6. 2014 – C-156/13, K&R 2014, 579 (in diesem Heft)