EU Kommission – Stellungnahme

Die EU Kommission war bislang oft zurückhaltend wenn es um Deutschland und das Glücksspiel ging. Es gab zwar durchaus Kritikpunkte, aber die wurden viel zu oft zurückhalten geäußert. Doch nun gibt es eine ausführliche Stellungnahme zum E15 Entwurf der restlichen Bundesländer, aber auch zu der Idee von Schleswig Holstein die Lizenzen aufzuheben und sich den anderen anzuschließen. Hier die einzelnen Punkte:

  • Änderungen in Schleswig Holstein – Die geplanten Änderungen in Schleswig Holstein werden aus mehreren Gründen kritisiert. Auf der einen Seite gibt es KEINE Begründung für die Änderungen und hier sieht das europäische Recht vor, dass im Falle eine Verschärfung von Restriktionen eine ausführliche Begründung bzw. der Nachweis für die Notwendigkeit aufgebracht wird. Dies ist hier nicht der Fall und das obwohl nach nicht einmal einem Jahr ein bestehendes und EU-konformes Gesetz geändert und verschärft werden soll.
  • Grundlage für die Beschränkungen der Lizenzen – Die EU sieht es durchaus als angebracht, wenn Freiheit beschränkt wird im Glücksspiel-Sektor, aber sie erkennt dies nur an, wenn die Ziele dem Allgemeinwohl dienen und man sie zum Schutz der Bevölkerung einführt. In diesem Fall bleibt die deutsche Regierung erneut einen Beweis schuldig in wie fern eine Beschränkung auf genau 20 Lizenzen diese strengen Vorgaben erfüllt und auch warum die Einschränkung auf die Sportwetten sinnvoll ist, während Onlinepoker und Onlinecasino verboten bleiben. Auch hier wird explizit nach einer ausführlichen Begründung für die Einschränkung der Sportwetten Regulierung gefragt, insbesondere im Fall von Schleswig Holstein, da man hier eine funktionierende und faire Regulierung bereits verabschiedet hatte.
  • Kohärenz bei zwei unterschiedlichen Regulierungen – Das wichtigste Thema, die Kohärenz und Systematik, die hier nicht vorhanden ist, da man im Moment zwei existierende Regulierungen hätte, die in ihrem Kern unterschiedlich sind. Gleichzeitig gelten die ersten zwei Punkte, die deutlich machen, dass ein plumpe Aufhebung der Regelung in Schleswig Holstein nicht so leicht durchzuführen sei.

Dies ist sicherlich der größte Knackpunkt, denn auf der einen Seite wird deutlich, dass ein stupides Aufheben der SH-Lizenzen nicht möglich ist, aber man mit dem Verbleib diese Regulierung ganz schnell die Kohärenz aus den Augen verliert. Weitere Anmerkungen:

  • Das Verbot von Casino und Poker im Internet wird durch angeblich leichte Möglichkeiten zur Manipulation und Geldwäsche begründet, doch die EU-Richtlinien sehen vor, dass eine einfache Behauptung nicht ausreicht, sondern eine solche Einschränkung eine ausführliche Beweispflicht mit sich bring. Die Kommission fordert hier noch einmal die deutschen Behörden auf weitere Informationen bzw. Beweise vorzubringen, die diese Behauptung stützen würden.
  • Die Kommission hält ebenfalls fest, dass viele Punkte bei der Konzessionsvergabe nicht präzise ausgeführt sind, doch genau dies wird bei einer Ausschreibung einer solchen Konzession verlangt. So werden die nachgefragten Sozialkonzepte nirgendwo genau beschrieben und es findet sich auch kein Hinweis auf die Auswertung und Punktevergabe bei diesen.
  • Werbung: eines der großen Kritikpunkte von Beginn an. Der Gesetzestext sieht vor, dass erst einmal alles an Werbung verboten ist, man jedoch selbige einreichen kann bei einer zuständigen Behörde, die dann die Werbemittel genehmigen kann. Die Kommission fragt explizit nach warum die bisherigen Regelungen plötzlich nicht mehr ausreichend sein sollen.

Ein klares Zeichen von der Kommission, dass der aktuelle Kurs nicht funktionieren kann. Kommen die Casinolizenzen nun in Schleswig Holstein hinzu (und es spricht nichts dagegen), dann wird es schwierig für die Gerichte die fehlende Kohärenz zu übersehen.