Tipp24 SE: EuGH erklärt Glücksspiel-Staatsvertrag für rechtswidrig

• Deutsches Glücksspiel-Monopol ist gekippt

• Tipp24 SE will ihr Geschäft in Deutschland wieder aufnehmen

(Hamburg, 8. September 2010) Nach einem heute verkündeten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verstößt der Glücksspiel-Staatsvertrag (GlüStV) gegen die europäischen Grundfreiheiten.

Die Richter urteilten, dass die deutschen Regelungen nicht kohärent und konsistent an den von den Bundesländern selbstgesetzten Zielen, insbesondere der Bekämpfung der Glücksspielsucht, ausgerichtet sind und damit gegen europäisches Recht verstoßen.

Weiterhin stellte der EuGH fest, dass die staatlichen deutschen Lotterieunternehmen umfassend Werbung betreiben, um den eigenen Gewinn zu erhöhen. Daneben seien weit gefährlichere Automatenspiele ohne besondere Beschränkungen zulässig und die diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen sogar noch liberalisiert worden.

Der EuGH wies zudem darauf hin, dass die mit dem Europarecht unvereinbaren Beschränkungen des GlüStV auch nicht mehr übergangsweise angewendet werden dürfen, bis eine europarechtskonforme Neuregelung getroffen wird.

Dr. Hans Cornehl, Vorstand der Tipp24 SE: „Der EuGH hat unsere Rechtsmeinung voll und ganz bestätigt. Der Glücksspiel-Staatsvertrag ist rechtswidrig und nicht anwendbar – ein Sieg auf der ganzen Linie. Wir gehen davon aus, dass wir unser Geschäft der Vermittlung staatlicher Lotterien in Deutschland, wie wir es erfolgreich bis Ende 2008 betrieben haben, in naher Zukunft wieder aufnehmen können.“