Das Landgericht Bonn hat per einstweiliger Verfügung dem nordrhein-westfälischen Glücksspielanbieter WestLotto untersagt, über den beliebten Rubbellos-Adventskalender, der mit Weihnachtsmotiven versehen ist, zu informieren. Zudem ist der Verkauf der Rubbellos-Adventskalender in den WestLotto-Annahmestellen generell verboten worden.