(Hamburg, 14. August 2008) Das heutige Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) hat das Regionalitätsprinzip, einen wesentlichen Bestandteil des Glücksspiel- Staatsvertrages, gekippt und damit die Position von Tipp24 gestärkt. Das Unternehmen ist nach wie vor von der Europa-, Verfassungs- und Kartellrechtswidrigkeit des Glücksspiel-Staatsvertrages überzeugt. „Wir erwarten, dass uns dieses Urteil in den anstehenden rechtlichen Verfahren um den Glücksspiel-Staatsvertrag weiterhelfen wird."