Problematisch ist, dass Spieler in der Regel vor dem Kauf nicht wissen, was sie tatsächlich erhalten. Oft animieren Spielemechaniken dazu, immer wieder Geld auszugeben, um ein bestimmtes Item zu bekommen. Diese Mechanismen bergen ein besonderes Risiko für Kinder und Jugendliche, die anfälliger für impulsives Spielverhalten sind. Auch Gerichte beschäftigen sich zunehmend mit dem Thema: So wurden etwa in Österreich Lootboxen in FIFA-Packs als Glücksspiel eingestuft, was zu Rückerstattungen führte (ISA-GUIDE berichtete).

Am 2. September 2025 hat nun das Landeskabinett Mecklenburg-Vorpommern eine Bundesratsinitiative beschlossen, die genau hier ansetzt. Ziel ist es, Jugendschutz und Glücksspielrecht stärker zu verzahnen, um klare Schutzstandards einzuführen. Vorgesehen sind insbesondere:
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Transparenzpflichten: Anbieter sollen offenlegen, welche Inhalte in Lootboxen enthalten sein können und mit welcher Wahrscheinlichkeit bestimmte Items gezogen werden.
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Warnhinweise: Deutliche Hinweise sollen Spieler auf die Risiken hinweisen.
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Alterskennzeichnung: Spiele mit Lootboxen sollen konsequent so gekennzeichnet werden, dass Minderjährige besser geschützt werden.
Der Antrag soll am 26. September 2025 in den Bundesrat eingebracht werden. Damit wird die Debatte, die bislang vor allem in Fachkreisen, bei Gerichten und in der Politik geführt wurde, auf eine neue Stufe gehoben. Schon zuvor hatten Experten und Unternehmen – wie in unserem Bericht über den WestLotto-Aufruf zu einem Runden Tisch – mehr Regulierung gefordert.
Ob der Bundesrat die Initiative aufgreift und tatsächlich gesetzliche Änderungen folgen, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch: Lootboxen sind längst nicht mehr nur ein Nischenthema für Gamer, sondern ein zentraler Streitpunkt zwischen Jugendschutz, Glücksspielrecht und digitaler Wirtschaft.