Baden-Württemberg: Petitionsausschuss befasst sich mit Sportwetten und Lootboxen und fordert Bericht von der Regierung

Pressemitteilung des Baden-Württembergischen Landtags

Stuttgart - Mit einer Petition, die Sportwetten und Lootboxen betrifft, hat sich der Petitionsausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag, 13. Juni 2024, befasst. Das hat der Vorsitzende, Thomas Marwein (Grüne), mitgeteilt. „Glücksspiel ist ein weit verbreitetes Problem in unserer Gesellschaft, Glücksspielsucht ist im Aufwind“, so Marwein. „Es ist eine große gesellschaftliche Aufgabe, das Suchtpotenzial einzudämmen.“

Der Petent strebe mit seiner Petition bezüglich zweier Sachverhalte eine Änderung des Glücksspielstaatsvertrages an. Zum einen solle ein Werbeverbot für Sportwetten im Fernsehen und im Internet vor 23 Uhr aufgenommen werden, um zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche permanent Werbung für Sportwetten und damit für Glücksspiel bei Sportübertragungen ausgesetzt werden. Zum anderen fordere der Petent, dass Lootboxen bzw. alle käuflichen, auf „Glück“ beruhenden Angebote in Computerspielen für Kinder und Jugendliche verboten werden.

Das Staatsministerium habe in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags auf den Bereich der Werbung besonders Augenmerk gelegt werde und ein Gutachten „Glücksspielwerbung im Fernsehen und im Internet im Spannungsfeld von Kanalisierung und Suchtprävention“ durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) in Auftrag gegeben worden sei. Es sei zu erwarten, dass dieses Gutachten Aufschluss darüber geben werde, inwiefern die Bestimmungen des § 5 GlüStV 2021“ geeignet oder verbesserungsfähig seien. Untersucht werde auch die Wirkung der Werbung und des Sponsorings, aber auch der „werbenden Berichterstattung“ auf sämtliche Empfänger. Zur Werbung zählten dabei TV-Spots, Werbung auf Social-Media-Kanälen, aber auch Werbung in ihrer Gesamtwirkung sowie die Sonderwerbemaßnahmen wie die Gewährung von Boni und Rabatten zur Kundengewinnung/-bindung. Bevor eine Änderung der werberechtlichen Bestimmungen erfolge, sollte das Ergebnis dieser Studie abgewartet werden, ein Zwischenbericht werde Ende 2024 erwartet.

Der Einsatz von Lootboxen (Beutekisten) werde vom Staatsministerium als problematisch angesehen. Es handele sich hierbei jedoch nicht um eine glücksspielrechtliche Frage, sondern in erster Linie um eine des Verbraucher- bzw. Jugendschutzes. Bisher gebe es kein Urteil, das Lootboxen als Glücksspiel klassifiziere. Die Beutekisten würden vermehrt in Computerspielen angeboten und könnten von den Nutzern gekauft werden. Sie enthalten Dinge, die den Spielverlauf günstig beeinflussen können oder auch nutzlos sind. In Großbritannien, Belgien und in den Niederlanden würden Lootboxen bereits als Glücksspiel gelten. In den Niederlanden seien sie für Kinder und Jugendliche verboten. Auch in der EU werde das Verbot gefordert. „Auch Jugendliche geben für Lootboxen viel Geld aus, das ist eine Sache, die wir ernst nehmen müssen“, betonte Vorsitzender Marwein. De jure seien Lootboxen kein Glücksspiel, aber de facto eben schon. Wie Thomas Marwein darlegte, habe das Ministerium in der Sitzung berichtet, dass es zwischenzeitlich eine Entschließung der Bürgerschaft Bremen gebe, die fordere, dass sich die Hansestadt Bremen im Bundesrat für ein Verbot von Lootboxen auch in Deutschland einsetzen soll. Eine entsprechende Initiative bliebe abzuwarten.

Der Petitionsausschuss hat mit großer Mehrheit beschlossen, die Petition der Regierung zur Erwägung zu überweisen. „Es ist uns wichtig, hier nochmals einen Bericht zu bekommen“, führte Marwein aus.