Ein Beitrag von Robert Hess
Die beabsichtigten Änderungen im ursprünglichen § 4 Absatz 3 Satz 2 Nr. 3, 4 und 5 haben es in sich. Wörtlich heißt es:
§ 4 Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt geändert:
a) In Nr. 3 wird das Wort „entgeltlich“ gestrichen.
b) In Nr. 4 wird das Wort „unentgeltlich“ gestrichen.
c) In Nr. 5 wird der Satz „In diesen Bereichen ist die entgeltliche und die unentgeltliche Verabreichung von Speisen oder Getränken untersagt.“ gestrichen.
Der Gesetzentwurf wird an diesem Donnerstag (17.11.2022) im Landtag eingebracht.
Nicht vergessen werden sollte, dass die Spielbank des Saarlandes natürlich weiterhin Speisen und Getränke, auch Alkohol, in ihren Räumlichkeiten ausschenkt. Das ist für mich Doppelmoral in Reinform! Weitere Informationen zum Fortgang der parlamentarischen Beratung werden sicherlich folgen.